Die Gemeinde Windeck
hat zum 01.01.2003 die Abwasserbeseitigung und die
Trinkwasserversorgung an das Tochterunternehmen des
österreichischen Energiekonzerns EVN, der WTEB übertragen.
Nach
der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes, des
Bundesverwaltungsgerichtes wie auch des Verwaltungsgerichtes
Köln und des OVG NRW stellt die Abwasserbeseitigung eine
hoheitliche Aufgabe dar, welche privaten Dritten nicht übertragen
werden kann. Nachdem das Verwaltungsgericht in Köln der
Gemeinde Windeck entsprechende Hinweise gegeben hat, hat diese die
angefochtenen Gebührenbescheide zurückgezogen.
Am
19.10.2011 hatte sich der Haupt- und Finanzschuss in öffentlicher
Sitzung mit einer Bürger-Anregung nach § 24 Gemeindeordnung
NRW zu befassen, die Aufgaben der Wasserver- und Entsorgung wieder der
Gemeinde zu übertragen. Ergebnis: Die Anregung wird zurückgewiesen! Unterdessen wurde, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit,
die mittlerweile 7. und 8. Änderung des Betreibervertrages mit der WTEB
durch den Gemeinderat beschlossen. (Stand 20.09.2012)
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