90.217,16 Euro
an
Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren haben
die
Gemeindewerke Windeck als Folge von über 20 Gerichtsverfahren an 6
Grundstückseigentümer
aus Lüttershausen und Gutmannseichen erstatten müssen.
Erfreulich,
dass die
Gemeinde die zu Unrecht erhobene
Beiträge und
Gebühren, zuzüglich der Zinsen, zurückzahlen musste.
Weniger
erfreulich, dass dazu erst die Verwaltungsgerichte angerufen werden
mussten.
Ein besonderer Dank gilt dem
zwischenzeitlich zurückgetretenen Bürgermeister Funke, wie auch Teilen des
Betriebsausschusses. Sie haben erst den Weg frei gemacht für diesen Geldsegen. Wohl
ohne es zu wissen, hatten sie bereits im Vorfeld der Baumaßnahmen für den neuen
Regenwasserkanal, die schon seit Jahrzehnten vorhandenen
Wegeseitengräben (Bürgermeisterkanäle) zu Regenwasserkanälen erklärt, d.h. gewidmet.
Nicht nur mit div. Schreiben
von Bürgermeister Funke, sondern auch mit Beschlüssen des
Betriebsausschusses konnte vor Gericht beweisen werden, dass schon
lange Regenwassersysteme existierten, welche vor Jahren schon die
Beitragspflicht ausgelöst haben. Da die Gemeinde aber versäumte die Beiträge rechtzeitig zu
erheben, war nach Ablauf von 4 Jahren Verjährung eingetreten. Der Gemeinde blieb nichts
Anderes übrig als den neuen Kanal abzuschreiben und den Grundstückseigentümern
die gezahlten Anschlussbeiträge zu erstatten.
Dem Dank
werden sich
sicherlich auch die
Rechtsanwaltskanzleien anschließen. Denn
schließlich
übernimmt die Gemeinde Windeck auch deren Honorare im
2stelligen
Tausenderbereich.