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Kostenlose Abwasserbeseitigung

in Windeck möglich.

Vielerorts leiden die Bürger unter hohen Abwassergebühren. Nicht anders in der Gemeinde Windeck, die in dieser Beziehung zu den teuersten Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zählt.

Aber auch die kostenlose Abwasserbeseitigung ist in Windeck möglich. 

So hat eine 81-jährige Rentnerin erreicht, dass ihr die Gemeinde seit 2006  insgesamt  5.941,25 Euro plus 6% Zinsen allein an Regenwassergebühren erstattet hat. Der "Express" berichtet.

In einem offenen Brief wurden der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden im Rat darüber informiert, wie Bürger ihre Abwasserbescheide vor Gericht angefochten haben und damit Erfolg hatten. 

Der Bürgermeister reagiert zwar mit einem eigenen offenen Brief, kann aber nicht überzeugen. Er schiebt die Schuld auf das OVG Münster, das die Beauftragung eines privater Dritter (WTE) mit der Abwasserbeseitigung für unzulässig erklärt hat. Die Gemeinde Windeck muss aber an der Beauftragung der WTE festhalten, weil der Haupt- und Finanzausschuss am 19.10.2011 per  Beschluss festgelegt hat, das Vertragsverhältnis mit der WTE beizubehalten. 

Daher ist zu erwarten, dass auch zukünftige Gebührenbescheide wegen der unzulässigen Beauftragung der WTE rechtswidrig sind und zurückgezogen werden müssen. 

Ob der Haupt- und Finanzausschuss mit seinem Beschluss vom 19.10.2011 das Wohl des Volkes im Auge hatte? Jedenfalls hat er den Weg für eine zukünftige kostenlose Abwasserbeseitigung freigemacht?

Soweit der Bürgermeister in seinem offenen Brief weiter ausführt, der Gemeinde müsse erlaubt sein, das bestehende Satzungsrecht in einem Klageverfahren vor die Bundesgerichte zu bringen, so hätte er die Gelegenheit dazu gehabt. Allerdings durfte er dann die Gebührenbescheide nicht vorzeitig aufheben lassen. Ohnehin zeigt die zwischenzeitlich eingeleitete Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, dass die Ungültigkeit der bestehenden Satzung den Entscheidungsträgern, auch ohne Bundesgerichte anzurufen, durchaus bekannt war.

Folglich muss der Gemeinde schon der Vorwurf gemacht werden, im Februar 2013 die Bürger wissentlich mit rechtswidrigen Abwassergebührenbescheiden herangezogen zu haben.

Offener Brief des Bürgermeisters (Quelle: www.windeck-bewegt.de)

 

             Windeck, den 24.06.2013                                                                                                

Offener Brief

zur Möglichkeit der kostenlosen Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Windeck

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lehmann,

seit Jahren ist es der Gemeinde Windeck nicht möglich Abwassergebührenbescheide zu erlassen, die einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten. Die eigene Erfahrung hat ergeben, dass es die Gemeinde regelmäßig nicht auf ein Urteil ankommen lässt, sondern die Bescheide schon vorab selbst wieder aufhebt. So hat die Gemeinde erneut 8 beim Verwaltungsgericht in Köln angefochtene Bescheide für den Abrechnungszeitraum 2007 bis 2012 mit Datum vom 10.06.2013 wieder aufgehoben. Es handelt sich um  Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für 3 Grundstücke in Höhe von insgesamt 6.874,20 Euro die jetzt von der Gemeinde zurückgezahlt werden müssen. Hinzu kommen 6 % Zinsen pro Jahr und die Verfahrenskosten. Nebenbei bemerkt, sind bisher für diese 3 Grundstücke 16 (!) Gebührenbescheide ergangen, haben ebenso viele Gerichtsverfahren ausgelöst und wurden letztlich dann doch von der Gemeinde wieder aufgehoben. Wenn auch der Gemeinde aus den 16 Gerichtsverfahren nichts als Unkosten geblieben sind, so hat sie doch den Weg zu einer kostenlosen Abwasserbeseitigung aufgezeigt.

Für die aktuelle  Aufhebung der Bescheide gibt die Gemeinde eine OVG Entscheidung vom Dezember 2012 als Begründung an, wonach die Gebührensatzung der Gemeinde ungültig sein soll. Weist jedoch zusätzlich darauf hin, dass die Bescheide nicht aufgrund der von den Klägern vorgebrachten Gründe aufgehoben wurden. Diese Gründe allerdings hatten dazu geführt, dass das Verwaltungsgericht die Gemeinde Windeck um folgende, wohl entscheidungserhebliche Auskunft gebeten hat:

Es soll die Gebührenkalkulation für die Jahre 2007 bis 2010 vorlegt werden.

Zusätzlich wünscht das Gericht die Beantwortung folgender Fragen:

1.) In welchem vertraglichen Verhältnis stand die Beklagte zur WTEB zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses im Dezember 2011? Ggf. wird um Vorlage des damals gültigen Vertrages gebeten.

2.) In welcher Form ist die streitige Summe von 108.810,03 Euro in die Kalkulation eingegangen?

3.) In welcher Form sind die behaupteten Kanalerrichtungskosten (5,5 Mio. Euro seit 2002) im Wege der Abschreibung in die Kalkulation eingegangen?

Mit der aktuellen Bescheidaufhebung wegen der ungültigen Gebührensatzung sind die Fragestellungen des Verwaltungsgerichts allerdings noch nicht aus der Welt, sondern werden bei künftigen Gerichtsverfahren als erstes zur Beantwortung anstehen. Das bedeutet, solange die Gemeinde dem Verwaltungsgericht die zur Sachaufklärung gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen will oder kann, wird sie in zukünftigen Gerichtsverfahren um Abwassergebühren unterliegen oder aber, wie gewohnt, die Bescheide wieder aufheben müssen.

Fragen lassen muss sich die Gemeinde indes, wie es zu der Gebührenerhebung im Februar 2013 kommen konnte, wenn, wie sie selbst angibt, die Gebührensatzung schon im Dezember 2012 höchstrichterlich für ungültig erklärt wurde. Denn die OVG Entscheidung erging bereits am 03.12.2012 und die entsprechende Kommentierung des Städte- und Gemeindebundes NRW erfolgte am 10.01.2013. Das bedeutet, der Gemeinde war bekannt oder musste bekannt sein, dass die im Februar 2013 für 7166 Grundstücke erlassenen Gebührenbescheide wegen der ungültigen Gebührensatzung rechtswidrig waren.

Alles in allem bleibt festzuhalten, dass es in Windeck auch in Zukunft leicht möglich sein wird, eine  kostenlose Abwasserbeseitigung zu genießen. Die Gemeinde legt als Bonbon noch 6 % Zinsen auf die zu erstattenden Abwassergebühren obendrauf. Die Gebührenausfälle und die Kosten der Gerichtsverfahren tragen dann Andere.

Ob das so bleiben soll, liegt allein in ihrer Verantwortung, Herr Bürgermeister.

Mit freundlichen Grüßen

                                                  

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 aktuell: 17. Juli  2013                                                 

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