Nach
der Entwässerungssatzung der Gemeinde Windeck ist ein jeder
Grundstückseigentümer verpflichtet,
sämtliches auf
befestigten Dach-, Hof- und Einfahrtsflächen anfallende
Niederschlagswasser in den Kanal einzuleiten um so seine
Abwasserüberlassungspflicht zu erfüllen. Die Gemeinde
leitet
dieses Wasser in vielen Fällen direkt in die Bäche
oder in
die Sieg.
Welche Folgen
daraus entstehen beschreibt ein Leserbrief
zu einem Artikel aus der
Rhein-Zeitung vom 12. Januar 2012.
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