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 Gerichtsverfahren 

aus Dreisel, Gierzhagen, Leuscheid-Saal, Lüttershausen und Gutmannseichen zeigen:

Rechtswidrige Beitragserhebungen für Regenwasserkanäle keine Einzelfälle!

Das Verwaltungsgericht in Köln wie auch das Oberverwaltungsgericht in Münster haben an Beispielen von Windeck- Lüttershausen und Gutmannseichen mit außergewöhnlicher Deutlichkeit klargestellt, dass die Wegeseitengräben nach dem Willen der Gemeinde zur Regenwasserbeseitigung der Grundstücke, damals und auch heute noch, bestimmt sind. Weil die Grundstücke seit Jahrzehnten bereits durch diese Wegeseitengräben erschlossen waren, könne ein neu gebauter Regenwasserkanal, wegen Verjährung, keine Beitragspflicht auslösen, 

Viele Bürger hätten die Anschlussbeiträge für den Regenwasserkanal nicht bezahlen müssen. Doch nur diejenigen bekamen ihr Geld zurück, die rechtzeitig das Verwaltungsgericht angerufen hatten.


Gutmannseichen

5 Klagen aus Gutmannseichen wurden am 23. März 2010 beim Verwaltungsgericht in Köln mündlich verhandelt. Der Richter empfahl der Betriebsleitung in jedem der Verfahren einem Vergleich zuzustimmen und den Anschlussbeitrag für den Regenwasserkanal zu erstatten. Die Betriebsleitung lehnte dies ab. Daraufhin wurde in allen 5 Fällen (17 K 7059/08, 17 K 6869/08, 17 K 6870/08, 17 K 6871/08 und 17 K 6872/08) die Betriebsleitung verurteilt, den Anschlussbeitrag für den Regenwasserkanal zurückzuzahlen.

Im Verfahren 17 K 7059/08 hatte sich die Betriebsleitung die Freiheit genommen, mal eben die veranlagungsfähige Fläche des Grundstücks um 650 m² (!) zu groß zu bemessen. So sollte der Grundstückseigentümer auch für die Fläche bezahlen die außerhalb der Bebauungsgrenze/Ortslagengrenze liegt. Diesen Zahn hat das Gericht der Betriebsleitung gezogen. Der Kläger erhält allein deshalb 6.481,00 Euro zurück. Zusätzlich erhält er laut Urteil 3.055,78 Euro Anschlussbeitrag für den Regenwasserkanal zurück. 

 

Die Urteile sind seit dem 11. Mai 2010 rechtskräftig.

 

Tenor der Urteile:

Die Anschlussbeiträge für den Regenwasserkanal sind verjährt!

Die Gemeindewerke habe die 4jährige Verjährungsfrist, die am 31.12.2006 endete, verstreichen lassen.

Denn die Widmung der  in den 60er Jahren gebauten Entwässerungssysteme sei von der Gemeinde Windeck im Jahr 2002 auf die Beseitigung des Regenwassers der Grundstücke ausgedehnt worden. Somit war, als 2008 die Beitragsbescheide zugestellt wurden, Festsetzungsverjährung eingetreten.

Die Widmung sei insbesondere durch Erklärungen des Bürgermeisters und des Beigeordneten gegenüber Bürgern, wie auch dem Werksausschuss, sowie durch erheben von Nutzungsgebühren erfolgt. 

Hier 2 der 5 Urteile:

Verwaltungsgericht Köln Az.:17 K 7059/08 

Verwaltungsgericht Köln Az.:17 K 6872/08

   
Lüttershausen

10 Klagen aus Lüttershausen wurden am 10. November 2009 beim Verwaltungsgericht in Köln mündlich verhandelt. In 4 Fällen hat sich die Betriebsleitung aufgrund eines vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs verpflichtet, die Anschlussbeiträge für den Regenwasserkanal zurückzuzahlen. In weiteren 4 Verfahren bestand die Gemeinde auf ein Urteil. Bei einem weiteren Kläger hatte die Gemeinde schon vorab auf den Anschlussbeitrag für den Regenwasserkanal verzichtet. Der letzte Kläger schließlich bekam aufgrund eines Vergleichs den Anschlussbeitrag für den Schmutzwasserkanal zurück.

 

Tenor der Urteile: Wie unter Gutmannseichen

 

 

Verwaltungsgericht Köln Az.: 17 K 496/09

Oberverwaltungsgericht Münster Az.:15 A 89/10  (Berufung zu 17 K 496/09)

          

   
Dreisel  (Oberverwaltungsgericht)

 

 

Gierzhagen  (Oberverwaltungsgericht)

 

Leuscheid-Saal

Kein Urteil, Kläger erhält aufgrund eines Vergleichs Geld zurück.

(Dreisel) Oberverwaltungsgericht Münster Az.:15 A 150/05

 In weiteren Verfahren wurde sich außergerichtlich geeinigt.

 

(Gierzhagen) Oberverwaltungsgericht Münster Az.: 15 A 3787/05

Benutzungsgebühren für Regenwasser

Die angefochtenen Bescheide über Benutzungsgebühren für Regenwasser aus den Jahren 2007-2011 hat die Gemeinde zurück gezogen, nachdem das Verwaltungsgericht auf die unzulässige Beteiligung der WTE hingewiesen hatte.

 
Weitere Klageverfahren liegen zur Zeit beim Verwaltungsgericht in Köln
  • Wegen Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser.
In zwei von drei Verfahren konnte sich die Gemeinde nicht durchsetzen.
Ein Verfahren ist noch nicht entschieden.

      

 aktuell: 13. November 2013                                               

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