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 Steuern und Gewinne füren zu hohen Wasser- und Abwasserpreisen

Der Grundsatz der Steuerfreiheit der hoheitlichen Aufgaben der Wasserver.- und Abwasserentsorgung findet in Windeck keine Anwendung


Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wäre die Wasserversorgung, wie auch die Abwasserentsorgung in den Händen der Gemeindewerke. Wer seinen Bescheid über die Wasser- und Abwassergebühren betrachtet, vertraut darauf, dass die Gemeindewerke als öffentlich rechtlicher Eigenbetrieb, weder der Steuerpflicht unterliegen, noch Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. 

Bekanntermaßen wurde jedoch dieser Aufgabenbereich dem privaten, gewinnorientierten Unternehmen WTE-Betriebsgesellschaft mbh, Tochter eines österreichischen Energiekonzerns, übertragen. Als privates Unternehmen ist die WTE-B natürlich verpflichtet Gewinne zu erzielen, wie auch Steuern zu zahlen.  

Folglich enthalten die Wasser- und Abwassergebühren nicht nur die Mehrwert-, Körperschafts- und Gewerbesteuern, sondern auch Grundsteuern z.B für genutzte Betriebsgebäude der Klärwerke (Grundbesitz ist nicht von der Grundsteuer befreit, wenn die öffentliche Hand das Grundstück einem privaten Unternehmer zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben überlässt. Bundesfinanzhof Urteil vom 16.12.2009, Az.: II R 29/08).  Zu den Steuern addieren sich die Gewinnmargen der WTE-B, was alles zusammen zu den hohen Gebühren führt.

Interessant dabei ist, dass die WTE-B der Gemeinde keine Rechnungen als Solche schreibt, sondern jährlich ein vom Gemeinderat zu beschließendes fixes Betreiber- bzw. Betriebsführungsentgelt verlangt.

Indem der Gemeinderat alljährlich die Gebührensätze für Wasser und Abwasser beschließt, "wandelt" er die privat erwirtschafteten Gewinne und Steuerabgaben in eine öffentliche Gebührenabgabe um, die eigentlich frei von Gewinnen und Steuern zu sein hat. 

Damit verstößt der Gemeinderat in gleicher Regelmäßigkeit gegen die eigene Betriebssatzung sprich, gegen geltendes Recht: 

"In den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung verfolgen die Gemeindewerke keine Gewinnerzielungsabsicht und erheben ausschließlich öffentliche Abgaben" (Gebühren und Abgaben) mit dem Ziel der Deckung der im Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck anfallenden Kosten(Betriebssatzung § 1 Abs. 3).

Für die WTE-B ist das eine feine Sache. Sie braucht sich nicht dem Wettbewerb zu stellen, sie braucht ihrem Auftraggeber keine tatsächlich erbrachten Leistungen nachzuweisen (fixes Entgelt) und die Gemeinde macht zusätzlich für sie kostenlos das Inkassobüro.

Würden die Gemeindewerke die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung selbst durchführen, wären in Windeck die Wasser- und Abwasserpreise frei von Steuern und Gewinnen und damit deutlich niedriger.  

Doch der Rechtsbruch zum Vorteil der WTE-B ist der Verwaltung, wie auch dem Rat wohl wichtiger als niedrige Gebühren für die eigenen Wähler.

 

Da wundern sich die gleichen Leute, dass die Bürger sich von ihnen abwenden und zunehmend die AFD wählen.

Stand: 12.08.2023

 


 

      

                                              

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