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Liebe Leser,

ursprünglich war an dieser Stelle Kritik an der Ungleichbehandlung zwischen Mandats- und Amtsträger auf der einen Seite und der Allgemeinheit der Windecker  Bürger auf der anderen Seite bei der Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser zu finden. 

Aufgrund einer Unterlassungsklage der Gemeinde Windeck beim Landgericht Bonn wie auch weiterer Klagen und Strafanzeigen der Windecker CDU- Spitze sowie von 9 Mitgliedern der SPD hat der Betreiber von "www.windeck-kanal-info.de" die entsprechende Seite aus dem Netz genommen. 

Aus den Reihen der FDP, der Grünen oder der Linken gab es keine solchen Aktionen. Offenbar wird in diesen Parteien noch das Recht der freien Meinungsäußerung hochgehalten.


Der Betreiber dieser Seiten durfte zwar seine freie Meinung dahingehend äußern indem er beschreibt:

Dass die Gemeinde Windeck der privaten Fa. WTE mit Betreibervertrag (Primärinvestitionen) vom 13.12.2002 über 5 Millionen Euro zum Bau von Regenwasserkanälen zugesagt hat.
Dass die Regenwasserkanäle
überhaupt nur in den Vertrag aufgenommen wurden, um ihn der WTE schmackhaft zu machen (so ein Ratsmitglied).
Dass die Gemeinde der privaten (!) Fa. WTE hoheitliche Aufgaben wie die Beitrags- und Gebührenerhebung,
oder die Mitwirkung an der Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwang übertragen hat (§ 8 "Geschäftsbesorgung" Betreibervertrag vom 13.12.2002).
Dass gegenüber den "normalen" Bürgern der Anschluss- und Benutzungszwang konsequent durchgesetzt wurde.
Dass mancher Bürger der das "Geschenk von 5 Millionen Euro an die WTE" nicht bezahlen konnte, sein Haus oder Firmengeländer durch Vollstreckungsmaßnahmen der Gemeinde verloren hat.

Dass der Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser bei Amts- und Mandatsträger, welche an dem Vertrag mit der WTE mitgewirkt hatten, nicht praktiziert wurde.
Dass dieser Personenkreis folglich die Baukosten für den Anschluss, wie auch die einmaligen Anschlussbeiträge und auch die jährlichen Regenwassergebühren nicht zu tragen hat.

Verboten wurde ihm aber die Namen dieser Amts- und Mandatsträger zu nennen.


Beispiele für die Ungleichbehandlung:

Hier die Rechtfertigung Rechtfertigung  für die bevorzugte Behandlung der Amts- und Mandatsträger: "Der Rat (!) der Beklagten hat das Instrument der Befreihung -wie gesagt- nicht an enge Voraussetzungen geknüpft, sondern vergleichsweise großzügig ausgestattet."

Hier eine Anschlussverfügung Anschlussverfügung mit Zwangsgeldandrohung wie sie ein gewöhnlicher Windecker Bürger erhält.


Zwischenzeitlich liegen Prüfberichte der Staatsanwaltschaft Bonn, der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises wie auch der Betriebsleitung der Gemeinde Windeck vor. Übereinstimmend kommt man zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde die Grundstücke des vorbezeichneten Personenkreises vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser befreit hat. Die Freistellung sei erteilt worden, da das Niederschlagswasser über die Rasenflächen der Grundstücke ins Erdreich abgeleitet werde. Eine (kostspielige) wasserrechtliche Erlaubnis sei nicht erforderlich gewesen. In keinem Fall existiere eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde, so auch die Auskunft des Rhein-Sieg-Kreises.

Resümee:

Mandats- und Amtsträger der Gemeinde Windeck beteiligen sich nicht mit Gebühren an den Kosten für die Regenwasserkanalisation!

      

          10.01.2018                     

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