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Abwassergebühren 2015
Entlastung des Gemeindehaushaltes auf Kosten der Gebührenzahler?

Die Gebühren für die Beseitigung des Niederschlagswassers steigen in diesem Jahr von 1,15 €/m² auf 1,46 €/m². Das macht eine Erhöhung von über 30 %.Was hat diese Kostenexplosion  verursacht? 

Zunächst muss man wissen, dass auch die Straßenbaulastträger wie z.B die Gemeinde selbst dafür bezahlen müssen, wenn sie das Niederschlagswasser von öffentlichen Straßen und Plätzen in den Abwasserkanal einleiten. Für die Nutzung der Abwasserkanäle bezahlte die Gemeinde jährlich eine Einmalzahlung aus dem steuerfinanzierten Gemeindehaushalt in den Gebührenhaushalt der Gemeindewerke.  Das bedeutete eine Entlastung der Abwassergebührenzahler.

Dieses Prinzip hat der Gemeinderat laut Wirtschaftsplan 2015 geändert. Der Gemeindeanteil für die Straßenentwässerung wurde reduziert und als Ausgleich die Gebühren für die Grundstückseigentümer erhöht. Mit dieser Regelung wird der Gemeindehaushalt nunmehr allein auf Kosten der zwangsweise an den Regenwasserkanal angeschlossenen Grundstücke entlastet. Über diese Entlastung dürften sich auch die Straßenbaulastträger wie Bund, Land NRW und Rhein-Sieg-Kreis freuen. 

Besonders pikant: Ein Großteil der Ratsmitglieder (die uns diese Gebührenanhebung beschert haben) sind selbst nicht betroffen. Ihre eigenen Grundstücke wurden nach übereinstimmender Auskunft der Gemeinde- wie auch der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises "unbürokratisch" vom Anschlusszwang befreit.


 

      

                                              

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