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Bürgermeisterkanal 

 

 

Ein Bürgermeisterkanal ist eine öffentliche Abwasseranlage für Niederschlagswasser, in den auch das vorgeklärte Abwasser aus Dreikammergruben solange eingeleitet werden kann, bis der Anschluss an eine Kläranlage hergestellt wird. Da Bürgermeisterkanäle öffentliche Abwasseranlagen darstellen, sind dafür vor jahrzehnten schon, Anschlussbeitragspflichten entstanden. Anschlussbeiträge verjähren 4 Jahre nach Widmung der Anlage.

 

         Oberverwaltungsgericht NRW Az.:15 A 1929/96

         Oberverwaltungsgericht NRW Az.: 15 A 2880/96

         Städte- und Gemeindebund NRW Mitteilung Nr. 409 1999


Verjährung

Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre. Sie beginnt am 31.12. des Jahres in dem die Abwasseranlage (Bürgermeisterkanal) gewidmet wurde.

 

 aktuell: 21.Januar 2012                                              

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